Neues aus der Rumänienhilfe
Am 17. Juni kommt Pfr. i. R. Siegfried Schanz ins Café Schüle ins Gemeindehaus Mittelgasse.
Er war 2019 schon einmal im Café Schüle und berichtet nun über „Die Entwicklungen und Neuigkeiten bei der Rumänienhilfe“.
Kaffee und Kuchen gibt es wie immer ab 14.30 Uhr. Beginn des Vortrags ist dann gegen 15.00 Uhr.
Rosenmarkt am 22. Juni erneut mit Heart Rose Cafe
Am 22. Juni findet wieder der Rosenmarkt in Mössingen statt. Wir sind auch in diesem Jahr wieder ab 12.00 Uhr mit dem Heart Rose Cafe an der Martin-Luther-Kirche dabei.
(Deutschland, 2024, 120 Min., ab 12)
Freitag, 27. Juni, 20.15 Uhr, Lichtspiele Höfgasse 12.
Die Geschwister Hannah und Timotheus wachsen in einer streng religiösen Familie auf. Beide leben ihren Glauben mit Leidenschaft. So hat die junge Teenagerin ein Keuschheitsgelübde abgelegt, das körperliche Intimität vor der Eheschließung ausschließt. Als Hannah sich in den neuen Nachbarsjungen verliebt, werden die Dinge allerdings komplizierter. Auch Timotheus entwickelt Gefühle für jemanden - und zwar für seinen besten Freund Jonas. Geplagt von seinem Glauben kämpft er gegen die „unreinen“ Gedanken der Homosexualität an. Die Werte der Familie kollidieren immer stärker mit den Gefühlen und Sehnsüchten der Kinder.
Sind Sie dabei?
Es scheint jetzt noch lange hin, doch am 1. Advent, dem 30. November 2025 finden wieder Wahlen in unserer Landeskirche statt. Für unsere Kirchengemeinde sind zwölf Kirchengemeinderätinnen und -räte zu wählen.„Kirchengemeinderat und Pfarrerin und Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde“ (Kirchengemeindeordnung § 16).Kennen Sie jemanden, der für dieses Amt kandidieren könnte? Oder könnten Sie sich selbst eine Kandidatur vorstellen? Dann können Sie auf die Pfarrämter zukommen oder jemand aus dem aktuellen Gremium ansprechen. Wir nehmen Ihre Anregungen gerne auf.
Das Wahlrecht ist nicht nur für unsere demokratische Gesellschaft, sondern auch für unsere Landeskirche ein enorm wichtiges Gut. Deshalb wählen wir am 1.Advent nicht nur den Kirchengemeinderat neu, sondern auch die 90 Mitglieder unseres Kirchenparlaments, der Landessynode.
Es besteht die Möglichkeit, dass sich Gemeindeglieder einer Kirchengemeinde in eine andere ummelden und dann dort wählen können, wenn die Lage des Wohnsitzes eine regelmäßige Teilnahme am Leben der gewählten Kirchengemeinde zulässt.
Die Ummeldung ist schriftlich gegenüber einem der Pfarrämter bis spätestens 29. August 2025 zu erklären. Formulare zum Ausfüllen dieser Erklärung erhalten Sie im Pfarramt.
Sie erleichtern uns das Aufstellen der Wählerliste, wenn Personen, die sich ummelden wollen, dies unverzüglich vornehmen.
Für bereits umgemeldete Gemeindeglieder ist eine erneute Erklärung nicht mehr notwendig.
Ökumenischer Stammtisch
Am Dienstag, 3. Juni musste der Besuch des ökumenischen Stammtischs beim jüdischen Friedhof in Hechingen wegen des schlechten Wetters abgesagt werden.
Wir haben jetzt den Dienstag, 1. Juli als neuen Termin vereinbaren können.